Anzeige aufgrund von Diskriminierung
City- & Szenenews

27.03.2012
Diskriminierung oder lediglich polizeiliche Erfahrung? Weil ihn ein Bundespolizist aufgrund seiner Hautfarbe kontrollierte, erstattete ein dunkelhäutiger Deutscher Anzeige - und verlor.
"Racial Profiling": Die polizeiliche Praxis, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe zu verdächtigen. Eine Praxis, welche Menschenrechtler kritisieren, welche einen von der Polizei kontrollierten Mann zu einer Anzeige verleitete, welche vom Verwaltungsgericht Koblenz dennoch für rechtskräftig erklärt wurde.
Wie n-tv berichtet, kontrollierte ein Bundespolizist in einem Zug einen dunkelhäutigen Fahrgast - wie er es eben stets tat, wenn jemand in seinen Augen aussah wie ein Ausländer. Der Mann wurde aufgefordert, dem Beamten sowie einem seiner Kollegen seinen Personalausweis vorzuzeigen. Der Fahrgast weigerte sich, woraufhin ein Streit folgte und die Beamten den Rucksack des Mannes durchsuchten. Finden konnten sie darin nichts - weshalb sie den Mann zu einer Dienststelle brachten. Dort erst stellten sie anhand seines Führerscheines die deutsche Staatsbürgerschaft des Mannes fest. Ebenjenes Verhalten jedoch veranlasste den Kontrollierten, den Beamten aufgrund von Diskriminierung anzuzeigen.
Das Verwaltungsgericht aber gestattet der Bundespolizei, Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen auswählen zu dürfen. Bei den bestimmten Strecken handelt es sich um Routen, welche erfahrungsgemäß beispielsweise zur illegalen Einreise nach Deutschland genutzt werden; auf einer solchen Strecke sei auch der dunkelhäutige Mann unterwegs gewesen. Solchen Kontrollen müssten Beamte nach Ansicht der Richter "grenzpolizeiliche Erfahrungen" zugrunde legen - womit ein willkürliches Vorgehen ausgeschlossen sei.
(nm)
Diskriminierung oder lediglich polizeiliche Erfahrung? Weil ihn ein Bundespolizist aufgrund seiner Hautfarbe kontrollierte, erstattete ein dunkelhäutiger Deutscher Anzeige - und verlor.
"Racial Profiling": Die polizeiliche Praxis, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe zu verdächtigen. Eine Praxis, welche Menschenrechtler kritisieren, welche einen von der Polizei kontrollierten Mann zu einer Anzeige verleitete, welche vom Verwaltungsgericht Koblenz dennoch für rechtskräftig erklärt wurde.
Wie n-tv berichtet, kontrollierte ein Bundespolizist in einem Zug einen dunkelhäutigen Fahrgast - wie er es eben stets tat, wenn jemand in seinen Augen aussah wie ein Ausländer. Der Mann wurde aufgefordert, dem Beamten sowie einem seiner Kollegen seinen Personalausweis vorzuzeigen. Der Fahrgast weigerte sich, woraufhin ein Streit folgte und die Beamten den Rucksack des Mannes durchsuchten. Finden konnten sie darin nichts - weshalb sie den Mann zu einer Dienststelle brachten. Dort erst stellten sie anhand seines Führerscheines die deutsche Staatsbürgerschaft des Mannes fest. Ebenjenes Verhalten jedoch veranlasste den Kontrollierten, den Beamten aufgrund von Diskriminierung anzuzeigen.
Das Verwaltungsgericht aber gestattet der Bundespolizei, Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen auswählen zu dürfen. Bei den bestimmten Strecken handelt es sich um Routen, welche erfahrungsgemäß beispielsweise zur illegalen Einreise nach Deutschland genutzt werden; auf einer solchen Strecke sei auch der dunkelhäutige Mann unterwegs gewesen. Solchen Kontrollen müssten Beamte nach Ansicht der Richter "grenzpolizeiliche Erfahrungen" zugrunde legen - womit ein willkürliches Vorgehen ausgeschlossen sei.
(nm)

@ Ohduen
richtig......wer den ausweis nicht zeigt,wird in der regel mit aufs revier genommen.....egal welche hautfarbe.....
richtig......wer den ausweis nicht zeigt,wird in der regel mit aufs revier genommen.....egal welche hautfarbe.....


Er wollte bestimmt nur die 10 oder ich weiss nicht wieviel 20?, Euro einsparen die er hätte zahlen müssen.Stattdessen kann er jetzt wohl noch paar hundert oben drauf legen für seinen Anwalt wenn und die Gerichtskosten.

schon doll was manche leute sich rausnehmen...
bei der gelegenheit fällt mir ne geschichte ein... vor 2 o 3 jahren wurde ich mal (als fußgänger) von den cops angehalten und kontrolliert - ich kam grad vom sonnenstudio.
jetz wird mir einiges klar... ob das schon verjährt is?
bei der gelegenheit fällt mir ne geschichte ein... vor 2 o 3 jahren wurde ich mal (als fußgänger) von den cops angehalten und kontrolliert - ich kam grad vom sonnenstudio.


Ich weiß nicht, was der Autor mit " Die Polizeiliche Praxis" meint.
Mir wäre neu, dass Polzisten die Hautfarbe bei jedem ihrer kontrollierten Personen aufschreiben. Woher weiß man denn, dass es polizeiliche Praxis ist. Gerade wo es in jedem Bundesland eine andere gibt und dazu noch die vom Bund und dazu noch nie des Bundestages
.
Klärt mich mal einer auf? ^^
Mir wäre neu, dass Polzisten die Hautfarbe bei jedem ihrer kontrollierten Personen aufschreiben. Woher weiß man denn, dass es polizeiliche Praxis ist. Gerade wo es in jedem Bundesland eine andere gibt und dazu noch die vom Bund und dazu noch nie des Bundestages

Klärt mich mal einer auf? ^^
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